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Schulsozialädagogik

 

Was ist das?

 

Gesetzlicher Auftrag:

Gemäß Art. 60 Abs. 3BA/EUG: Unterstützung der Erziehungs – & Bildungsarbeit an Schulen

 

Rechtliche Grundlage:

  • § 11 und 13 SGB VIII im Rahmen des staatlich geförderten Programmes “Schule öffnet sich”

 

Im Focus der Schulsozialpädagogik steht der Versuch, gruppenfördernde/-bezogene  Projekte der Aufklärung, Prävention & Intervention zu realisieren.

Bei Bedarf bietet die Schulsozialpädaggoik auch Einzelfallberatung (ähnlich der Jugendsozialarbeit) an.

 

Ziele:

Stärkung von Gruppendynamiken/-Gemeinschaften in Klassen/im Schulalltag

Förderung der Persönlichkeits – & Werte – Entwicklung Einzelner

Förderung vorhandenen Engagements/ Initiaiven der Schüler*innen

 

Für wen?

SMV

Klassen

Einzelne Schüler*innen

Lehrkräfte

 

Angebot:

Präventive und interventive sozialpädagogische Gruppenprojekte

Beratung

Mitorganisation von Schulveranstaltungen

Netzwerkarbeit mit externen Organisiationen

Begleitung an Klassenfahrten  & – Ausflügen

 

Persönliche Gespräche mit der Schulsozialpädagogin sind streng vertraulich und unterliegen nach § 203 StGB der Schweigepflicht!

 

Ansprechpartnerin:

 

Anja Hennig

Sozialpädagogin (B.A.)

Berufsschule Schwandorf

 

Erreichbarkeit:

 

Stammschule Schwandorf (Raum H.1.22): Dienstag & Donnerstag: 8:00 – 15:00 Uhr

 

Außenstelle Neunburg: Montag: 10:00 – 17:00 Uhr

 

Außenstelle Nabburg: Mittwoch: 08:00 – 15:00 Uhr

 

Mobil: +49 162/6453207

E – Mail: anja.hennig@bsz-sad.de

 

Nach Vereinbarung und Bedarf können Termine auch außerhalb der angegebenen Zeiten verabredet werden.

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