Schulsozialpädagogik
Was ist das?
Gesetzlicher Auftrag:
Gemäß Art. 60 Abs. 3BA/EUG: Unterstützung der Erziehungs – & Bildungsarbeit an Schulen
Rechtliche Grundlage:
- § 11 und 13 SGB VIII im Rahmen des staatlich geförderten Programmes „Schule öffnet sich“
Im Focus der Schulsozialpädagogik steht der Versuch, gruppenfördernde/-bezogene Projekte der Aufklärung, Prävention & Intervention zu realisieren.
Bei Bedarf bietet die Schulsozialpädagogik auch Einzelfallberatung (ähnlich der Jugendsozialarbeit) an.
Ziele:
Stärkung von Gruppendynamiken/-Gemeinschaften in Klassen/im Schulalltag
Förderung der Persönlichkeits – & Werte – Entwicklung Einzelner
Förderung vorhandenen Engagements/ Initiaiven der Schülerinnen und Schüler
Für wen?
SMV
Klassen
Einzelne Schülerinnen und Schüler
Lehrkräfte
Angebot:
Präventive und interventive sozialpädagogische Gruppenprojekte
Beratung
Mitorganisation von Schulveranstaltungen
Netzwerkarbeit mit externen Organisiationen
Begleitung an Klassenfahrten & – Ausflügen
Persönliche Gespräche mit der Schulsozialpädagogik sind streng vertraulich und unterliegen nach § 203 StGB der Schweigepflicht!
Ansprechpartner:
N. N.
Kontakt derzeit über das Sekretariat der Berufsschule Schwandorf: 09431 7280